Veranstaltung: | BAG Frieden 16.-18.4.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Änderungsanträge zum Wahlprogram |
Antragsteller*in: | Sarah Brockmeier, Gerrit Kurtz, Winfried Nachtwei, Tobias Pietz, Sonja Katharina Schiffers, Johanna Wolf de Tafur |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2021, 11:59 |
A29: Deutsche Beiträge für Friedensmissionen stärken & mehr Frauen in Friedenseinsätze
Antragstext
Im Absatz "Internationale Schutzverantwortung wahrnehmen" (ab Zeile 645) werden
folgende Änderungen/Ergänzungen in fett vorgeschlagen:
Es ist wichtig, frühzeitig auf Konflikte einzuwirken und zu verhindern, dass sie
zu bewaffneten Auseinandersetzungen eskalieren. Uns leitet das Konzept der
Responsibility to Prepare, Protect and Rebuild der Vereinten Nationen, das die
Staatengemeinschaft verpflichtet, Menschen vor schwersten
Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Völkermord zu schützen. Die Staaten sind gleichermaßen verpflichtet, ihre
Instrumente für Prävention, Krisenreaktion und Nachsorge bzw. Wiederaufbau
kriegszerstörter Gesellschaften auszubauen. Wirunterstützen internationalen
Friedenseinsätze im Rahmen der Vereinten Nationen, die zu Stabilität, dem Schutz
der Zivilbevölkerungund der Umsetzung von Friedensprozessen beitragen. Wir
streben an, die Sekundierung von zivilen Expert*innen über das Zentrum für
Internationale Friedenseinsätze (ZIF) auszubauen, bis zu 1000 Polizist*innen für
die Entsendung bereit zu halten und auch den militärischen Beitrag zu VN-
Einsätzen signifikant zu stärken. Alle drei Bereiche müssen attraktiver für
Frauen werden, um ihren Anteil deutlich zu erhöhen. Damit die
Schutzverantwortung gegenüber drohender Massengewalt auch praktisch wahrgenommen
werden kann, sind Ressourcen- und Fähigkeitslücken zu identifizieren und zu
beheben. Die Anwendung militärischer Gewalt als Ultima Ratio kann in manchen
Situationen nötig sein, um Völkermord zu verhindern und die Möglichkeit für eine
politische Lösung eines Konflikts zu schaffen. Ein Kriseneinsatz braucht einen
klaren und erfüllbaren Auftrag, ausgewogene zivile und militärische Fähigkeiten
und unabhängige (Zwischen)Evaluierungen.[...]
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Der Antrag wird gestellt von:
Sarah Brockmeier, Gerrit Kurtz, Winfried Nachtwei, Tobias Pietz, Sonja Katharina
Schiffers, Johanna Wolf de Tafur
Begründung
Begründung für Formulierungsänderungen zu Friedenseinsätzen:
Wir Grüne sollten uns zu Friedenseinsätzen nicht nur „bekennen“, sondern diese aktiv unterstützen und stärken. Der Änderungsabsatz zielt darauf ab, diese Stärkung gerade von VN-Einsätzen zu präzisieren. Statt der 1000 Fachkräfte, die im Teil „Vorausschauend für den Frieden“ erwähnt werden und die unterambitioniert sind (da bereits jetzt mehr als 1000 zivile Fachkräfte in verschiedenen Rollen im Einsatz oder von der Bundesregierung versprochen sind), werden hier im zivilen, polizeilichen und militärischen Bereich vermehrt Beiträge versprochen, um Friedenseinsätze zu stärken.
Allein der Europäischen Union hat Deutschland bereits 900 Polizist*innen für Friedensmissionen versprochen. Im Moment sind nur knapp 100 im Einsatz. Eine Bereithaltung von 1000 Polizist*innen ist daher ein konkretes, ehrgeiziges, aber langfristig realistisches Ziel. Zusätzlich sollte die Entsendung von zivilen Fachkräften über das ZIF sowie konkrete militärische Beiträge zu Friedensmissionen durch Deutschland gestärkt werden. Um die Friedenseinsätze der Vereinte Nationen zu stärken sollte Deutschland vor allem auch dringend benötigte Hochwertfähigkeiten (wie Helikopter, Aufklärungskapazitäten) zur Verfügung stellen. Um diese Fähigkeiten ist Deutschland schon häufig von den VN gebeten worden.
Begründung zur Identifizierung von Fähigkeitslücken zur Verhinderung von Massengewalt:
Die Instrumente der deutschen Außenpolitik sind trotz aller Fortschritte (Auf- und Ausbau der zivilen Krisenprävention und jüngst der Krisenfrüherkennung) weiterhin zu wenig auf den Schutz von Zivilist*innen vor schwersten Menschenrechtsverletzungen ausgerichtet. Die zahlreichen Selbstverpflichtungen der letzten Bundesregierungen, sind weder zivil (diplomatisch, entwicklungspolitisch, polizeilich) noch militärisch mit den nötigen Ressourcen und Fähigkeiten unterlegt. Wer die „Responsibility to Prepare“ ernst nimmt, hat insofern neben den in dem Absatz angesprochenen rechtlichen und politischen Dimensionen auch eine praktische Dimension: das beste Mandat und die beste politische Strategie bringen nichts, wenn Deutschland (und der EU und den VN) die Kapazitäten fehlen, um den Schutz der Zivilist*innen tatsächlich umzusetzen.
(Sie auch Leitlinien, sowieStudie des Beirats Zivile Krisenprävention und Friedensförderung: „Schutzzonen: Möglichkeiten, Grenzen, Dilemmata“, März 2021, Seiten 100ff. (Empfehlung) und 102 (Bestandsaufnahme).
Begründung für „Kriseneinsatz“ statt „Militäreinsatz“:
Nicht nur Militäreinsätze, auch der Einsatz ziviler und polizeilicher Mittel bedarf klarer politischer Strategien, ausgewogene Fähigkeiten sowie Evaluierung.
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