Selbsterklärend
Antrag: | Moderne Bundeswehr (Zusammenführung A8, A37 und A37 Ä1) |
---|---|
Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (BAG Frieden, Del. RLP) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.04.2021, 23:45 |
Antrag: | Moderne Bundeswehr (Zusammenführung A8, A37 und A37 Ä1) |
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Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (BAG Frieden, Del. RLP) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 09.04.2021, 23:45 |
Minderjähriger sowie den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab. Informationsveranstaltungen in Schulen werden künftig nur zugelassen, wenn gleichzeitig auch über zvile Alternativen informiert wird.
Globalalternative zum Abschnitt "Moderne Bundeswehr". Der Antrag wurde in der AG
Bundeswehr beraten. Antragsteller*innen sind Imke Kügele, Winfried Nachtwei,
Philipp Zeller und Daniel Hecken
Zeile 667 bis 679 streichen und ersetzen durch:
Der Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr müssen sich an den realen und
strategisch bedeutsamen Herausforderungen für Sicherheit und Friedenssicherung
orientieren und in ein gesamtstaatliches Handeln einfügen. Wir wollen die
Bundeswehr entsprechend ihrem Auftrag und ihren Aufgaben personell und materiell
verlässlich und vorausschauend ausstatten, Prozesse entbürokratisieren sowie
Strukturen optimieren. Deutschland soll sich auf seine Bündnispartner verlassen
können und genauso sollen sich die Bündnispartner auf Deutschland verlassen
können. Dazu gehört auch, dass unsere Streitkräfte zu jeder Zeit über
ausreichende und optimale Ausrüstung verfügen müssen. Das Angebot für umfassende
Betreuung und Unterstützung nach Einsätzen sowie insbesondere für
Einsatzgeschädigte ist auszubauen und es ist ein Umfeld zu schaffen, in dem sich
die Betroffenen angemessen wahrgenommen fühlen. Darüber hinaus ist die
Bundeswehr so auszugestalten, dass sich die Vielfalt und Diversität der
Gesellschaft auch in der Personalstruktur widerspiegelt und sich die Führung
vermehrt auf die Stärken der Soldat*innen und Zivilbeschäftigten fokussiert und
ein wertschätzendes Klima sichert. Menschenfeindliche Ideologien und
rechtsextremistisches Verhalten sind mit dem Auftrag der Bundeswehr und den
Pflichten der Soldat*innen in keinster Weise vereinbar. Daher werden wir dies
konsequent verfolgen und mögliche Strukturen zerschlagen. Neben der umfassenden
Aufklärung ist die Prävention entscheidend. Für eine wirksame Prävention und
Auftragserfüllung sind eine praktizierte und weiterentwickelte Innere Führung,
eine verantwortungsbewusste Personalgewinnung und die Stärkung zeitgemäßer,
verbindlicher politischer und ethischer Bildung unabdingbar. Die Rekrutierung
Minderjähriger sowie den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen
wir ab. Informationsveranstaltungen in Schulen werden künftig nur zugelassen, wenn gleichzeitig auch über zvile Alternativen informiert wird.
Selbsterklärend
Kommentare
Daniel Hecken:
leider finde ich deinen Änderungsantrag nicht selbsterklärend, da mir nicht klar ist, auf welche konkrete Situation hier abgezielt wird.
Im Allgemeinen möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass das Schulwesen, einschließlich der Unterrichtsgestaltung, Sache der Länder ist. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Bundeswahlprogramm. Im Übrigen wurde bereits ein Antrag mit dieser Zielrichtung in Bezug auf das Grundsatzprogramm durch die Mehrheit der Delegierten auf der letzten BDK abgelehnt (hier wurde allerdings auf ein Verbot gezielt).
-> https://antraege.gruene.de/45bdk/motion/1413/amendment/8373
Solltest du hier auf Jugendoffiziere anspielen, so führen diese keine derartigen Informationsveranstaltungen durch, bei denen (und so verstehe ich deinen Antrag) zugleich über zivile Alternativen informiert werden müsste (hier muss ich annehmen, du spielst auf die Berufswahl an).
Im Übrigen steht es den Ländern im Rahmen ihrer Kompetenz frei, die durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte Informationspflicht staatlicher Stellen gegenüber den Bürger*innen ausgewogen zu gestalten.
Hintergrund:
Die Möglichkeit, Jugendoffiziere in die Schule zu lassen, bedarf einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Bundesland und Bundeswehr (Länderkompetenz). In den Vereinbarungen ist demnach auch der zulässige Rahmen geregelt, z.B. dass der Besuch der Jugendoffiziere nicht zur Werbung dienen darf (siehe z.B. https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Kooperation+Schule_Bundeswehr). Ggf. steht es jeder Schule frei individuell zu entscheiden.
Im Übrigen unterwerfen sich die Vereinbarungen dem seit 1976 bestehenden sog. Beutelsbacher Konsens, auch wenn es Stimmen gibt die hier eine Unvereinbarkeit sehen. Dieser besagt, dass in der Politischen Bildung an Schulen drei Grundsätze eingehalten werden müssen:
1. Überwältigungsverbot, das heißt die Schülerinnen und Schüler dürfen nicht durch eine propagandistische Darstellung eines Themas indoktriniert werden.
2. Kontroversitätsgebot, das heißt auch die Gegenposition muss in der Unterrichtseinheit dargestellt
werden.
3. Schülerorientierung, das heißt die Schüler müssen in der Lage sein, sich ein eigenes Urteil bilden
zu können.
Der „Beutelsbacher Konsens“ ist eine Art didaktische Verpflichtung, der sich auch die Bundeswehr
offiziell unterworfen hat.
Bei allen Informationsveranstaltungen an Schulen soll also eine ausgewogene politische Sichtweise ermöglicht werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Schulen/Lehrkräften. Es bestehen also schon ausreichend Regelungen, die die Zusammenarbeit von Bw und Schulen regeln. Andernfalls wäre dies jedoch Sache der Länder, ohne Regelungskompetenz des Bundes.