Veranstaltung: | BAG Frieden 16.-18.4.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Änderungsanträge zum Wahlprogram |
Antragsteller*in: | Tobias Balke (Berlin) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.04.2021, 15:31 |
A4: Platzhalter-Antrag zum Konzept eines EU-Moduls für ständige VN-Streitkräfte
Antragstext
Hier ist der Raum für die gemeinsame Stellungnahme zum Konzept eines EU-Moduls
für ständige VN-Streitkräfte von Europafraktion, Bundestagsfraktion, BAG Europa
und BAG Frieden/Internationales, hier werden sie ihr Resultat in knapper Form
zur Integration in das Bundestagswahlprogramm anbieten.
Begründung
Zum Antrag GSP.I-01-155 mit dem Antragstext
„(354) Das allgemeine Gewaltverbot der VN-Charta ist eine große Errungenschaft. VN-geführte Friedenseinsätze sind ein zentrales Instrument kollektiver Friedenssicherung und als solche trotz aller Defizite – gerade durch eine größere europäische Beteiligung an Blauhelmeinsätzen – zu stärken. und Friedenserzwingung und als solche trotz aller Defizite – gerade durch eine größere europäische Beteiligung an Einsätzen mit robustem Mandat – zu stärken. Die Mitgliedsstaaten der EU sollten den Vereinten Nationen gemeinsam ein gut ausgebildetes und ausgerüstetes europäisches Modul für ständige VN-Truppen stellen. Zivile Fachkräfte, besonders Polizist*innen und Jurist*innen, sollten integriert werden. Seine Einsätze sollen an ein VN-Mandat und die Genehmigung des Europäischen Parlaments gebunden werden und von den Vereinten Nationen selbst geführt werden. ", Antragsbegründung siehe https://antraege.gruene.de/45bdk/motion/1414/amendment/8289 ,
beschloss die Grundsatzprogramm-BDK den Verfahrensvorschlag der Antragskommission:
„Die BDK bittet die grüne Europafraktion und die grüne Bundestagsfraktion, zum Konzept eines EU-Moduls für ständige VN-Streitkräfte Stellung zu nehmen. Sie beauftragt auch die BAGen Frieden/Internationales und Europa, gemeinsam mit beiden Fraktionen vor der nächsten BDK dazu eine Stellungnahme vorzulegen.“.
Hintergrund: als vor der Grundsatzprogramm-BDK die Antragsverhandlungen zu den aussenpolitischen Änderungsanträgen stattfanden und als die Reihe an den (von mir gestellten) GSP.I-01-155 kam, da waren sich besonders die dazu Stellung nehmenden Franziska Brantner und Reinhard Bütikofer darin einig, dass diese Frage noch nicht hinreichend diskutiert sei und beide Fraktionen sich noch kein abschliessendes Urteil dazu gebildet hätten. Daher möge die Grundsatzprogramm-BDK dazu noch nichts beschliessen. Antragskommission, BuVo und Antragsteller einigten sich in der Folge auf diese Anfrage (an die Fraktionen) bzw. diesen Arbeitsauftrag (an die BAGen). Fraktionen und BAGen sollen ihre Gemeinsame Stellungnahme rechtzeitig vor der nächsten BDK abgeben, weil die Antwort auf diese Frage ins Bundestagswahlprogramm aufgenommen werden soll.
Mit der Formulierung des Verfahrensvorschlags sagte die Grundsatzprogramm-BDK implizit auch
"Die grüne Antwort auf diese Frage sollen beide Fraktionen und beide BAGen zugleich und gemeinsam geben. Die fachliche Kompetenz beider BAGen ist für uns so wichtig und wertvoll, dass die beiden Fraktionen ihre Stellungnahme gemeinsam mit ihnen abgeben sollen."
Damit erhalten unsere BAGen zwar nicht denselben Rang wie beide Fraktionen (natürlich nicht), aber eine annähernd gleiche "Unentbehrlichkeit" zugesprochen. Das Gemeinsame an der gemeinsamen Stellungnahme impliziert mehr als Mit-Sprache, hier wird eine echte Mit-Gestaltungsmöglichkeit angeordnet.
In dieser Konstellation liegt eine (anlassbezogene, einmalige) Ehrung und, wie ich denke, zugleich Ausbaumöglichkeiten von potentiell sehr grossem Wert.
Wenn nämlich die beiden BAGen ihre fachlichen und organisatorischen Fähigkeiten bei diesem Projekt "Gemeinsame Stellungnahme" den beteiligten (Fach-)Abgeordneten und deren Mitarbeitenden überzeugend demonstriert haben, dann werden in Zukunft beide Fraktionen gewiss gern stärkeren Gebrauch von diesen Fähigkeiten machen. Sie werden dann (auch ohne weitere BDK-Aufforderung) öfter die Beratung durch die BAGen wünschen und nach ihrer fachliche Unterstützung fragen.
Es liegt auf der Hand, dass eine Gemeinsame Stellungnahme erst nach einem gemeinsamen Meinungs- und Willensbildungsprozess erfolgen kann. Große Teile dieses Meinungs- und Willensbildungsprozesses können "auf Distanz" und zeitversetzt erfolgen, auch und besonders durch Mailwechsel. Aber mindestens ein Kernstück lässt sich nur durch gleichzeitige Sitzungs-Teilnahme durchführen: das gemeinsame Anhören externer Expert*innen und die direkte Nachbesprechung zu den Anhörungsergebnissen. Beide BAGen können (und sollen) das natürlich gut vorbereiten. Sie können aber nicht selbst für Europafraktion und Bundestagsfraktion die massgebliche Anhörung organisieren. Vor allem die "zuständigen" Fachabgeordneten sollten die anzuhörenden Expert*innen mit auswählen und dann auch selbst (digital) anwesend sein und befragen. Nur kann eine gemeinsame Auswertung zu einem breit getragenen Konsens führen.
Also ist eine Anhörung erforderlich, die "offiziellen" Charakter trägt und die beide BAGen, wenn irgend möglich, zusammen mit beiden Fraktionen organisieren. Die Finanzierung sollte möglichst durch beide Fraktionen erfolgen, mit allen von ihnen gewünschten Expert*innen und zu einem für sie machbaren Termin. Nach Möglichkeit sollte eine anschliessende gemeinsame Stellungnahme eine konsensuale Antwort auf die gestellte Frage geben. Notfalls wäre auch ein gemeinsamer Änderungsantrag mit eingebetteter Entscheidungsalternative denkbar. In diesem - ungünstigeren - Fall wären beide Varianten mit Begründungen zu versehen und den BDK-Delegierten die Abstimmung darüber zu überlassen.
Und hier kommen wir zu einem echten Terminproblem: eine gemeinsame Anhörung, anschliessend eine gemeinsame Auswertung und anschliessend ein gemeinsamer Beschluss wird bis zur Programm-Sitzung beider BAGen - 16.-18. April – nicht mehr und bis zum Antragsschluss für Änderungsanträge kaum noch machbar sein.
Daher sollten die beiden BAGen am 16.-18. 4. noch nichts in der Sache beschliessen. Statt dessen sollten sie, fristwahrend, einen "Platzhalter"-Änderungsantrag stellen.
Als „Platzhalter“-Text schlage ich die beantragte Formulierung oben vor.
- Sollten zu den Worten „von Europafraktion, Bundestagsfraktion, BAG Europa und BAG Frieden/Internationales..“„ die Fraktionen bis zum 18.4. noch nicht ihr Einverständnis geben, dann müssten wir uns an dieser Stelle mit "...Stellungnahme...von BAG Europa und BAG Frieden/Internationales" begnügen. -
Dieser Platzhalter-Antrag könnte sowohl zu der Zeile 156 als auch zu der Zeile 553 als auch der Zeile 706 des 6. Kapitels ( https://antraege.gruene.de/46bdk/kapitel_6_international_zusammenarbeiten-27453 ) gestellt werden.
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