Veranstaltung: | BAG Frieden 16.-18.4.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Änderungsanträge zum Wahlprogram |
Antragsteller*in: | Jan Schierkolk und Maria Feckl |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2021, 21:15 |
A47: Schutzverantwortung gerade rücken und UN-Mandatsbindung militärischer Gewalt klarer stellen
Antragstext
Antrag zum Entwurf des Bundestagswahlprogrammes, Änderungen bzw. Ergänzungen
fett markiert
S. 132:
Internationale Schutzverantwortung und Vorrang der Gewaltprävention
Es ist wichtig, frühzeitig auf Konflikte einzuwirken und zu verhindern, dass sie
zu bewaffneten Auseinandersetzungen eskalieren. Uns leitet das Konzept der
Schutzverantwortung(Responsibility toProtect), das im UN-Kontext entstand und
sich auf die drei Säulen Vorbeugung, Reaktion und Wiederaufbau gründet. Dieses
verpflichtet zunächst jeden einzelnen Staat, die Sicherheit seiner
Bewohner*innen zu garantieren. Darüber hinaus fordert es die Staatengemeinschaft
auf, Menschen vor schwersten Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Völkermord zu schützen. Die Staaten sind gleichermaßen
verpflichtet, zu Prävention, Krisenreaktion und Nachsorge bzw. Versöhnung und
Wiederaufbau kriegszerstörter Gesellschaften beizutragen. Wir bekennen uns zu
internationalen Friedenseinsätzen im Rahmen der Vereinten Nationen, die zu
Stabilität, Sicherheit und Frieden beitragen. Der Einsatz von militärischer
Gewalt ist immer nur äußerstes Mittel. Er kommt nur in Betracht wenn alle
alternativen Möglichkeiten aussichtslos sind, um Völkermord und Verbrechen gegen
die Menschlichkeit zu verhindern. Einsätze der Bundeswehr im Ausland sind in ein
System kollektiverSicherheit – das heißt nicht in verfassungswidrige Koalitionen
der Willigen – und in ein langfristiges politisches Gesamtkonzept einzubetten,
basierend auf dem Grundgesetz und dem Völkerrecht. (...)
Begründung
U.a. verkürzt dieser Absatz des Entwurfes auch die auf Initiative der BAG gerade erst im Rahmen des Grundsatzprogrammes beschlossenen Formulierungen zur R2P und UN-Mandatspflicht (Vgl. vor allem Paragraphen 393 & 394 dort) leider sehr, und verschiebt auch die Gewichtung etwas. U.a. dies gilt es zu beheben. Im Einzelnen:
Ein Konzept mit der im Programmentwurf angegebenen Bezeichnung („Responsibility to Prepare, Protect and Rebuild“) gibt es nicht. Das Programm sollte, wenn es auf konkrete Konzepte Bezug nimmt, sie auch korrekt bezeichnen, und sie selbst sowie Einzelteile für alle Leser*innen verständlicher, d.h. vorzugsweise auf deutsch, aufführen. Zudem sollten vor allem die Zielsetzungen des Konzepts R2P korrekt und umfassend wiedergegeben werden.
Dazu gehört insbesondere ein Augenmerk auf zunächst die Eigenverantwortung eines jeden Staates, seine Bevölkerung zu schützen, und betont auch die Wichtigkeit von Vor- und Nachsorge, sowie diplomatischer Initiativen deutlicher. Außerdem schlagen wir bzgl. Einsatz militärischer Gewalt vor, (leicht gekürzt) die gerade erst beschlossene, präzisere Formulierung des Grundsatzprogrammes zu verwenden: „Der Einsatz von militärischer Gewalt ist [!] immer nur äußerstes Mittel. Er kommt nur in Betracht wenn alle alternativen Möglichkeiten […] aussichtslos sind.“ (Para 394).
Kommentare
Thomas Schmidt: