Veranstaltung: | BAG Frieden 16.-18.4.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Änderungsanträge zum Wahlprogram |
Antragsteller*in: | Sarah Brockmeier, Gerrit Kurtz, Sara Nanni, Sonja Katharina Schiffers, Sebastian Stölting |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2021, 17:27 |
A41: Zivilgesellschaftliche Arbeit zur Verfolgung von Kriegsverbrechen unterstützen
Antragstext
Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf den Absatz
“Kriegsverbrecher*innen zur Rechenschaft ziehen” ab Zeile 312. Vorgeschlagene
Änderungen/Ergänzungen in fett:
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen dürfen
nicht ungestraft bleiben – als Zeichen der Gerechtigkeit an die Opfer, als
Signal der Abschreckung, als Voraussetzung für Frieden und Versöhnung. Das
deutsche Völkerstrafrecht bietet die Möglichkeit der Verurteilung auch hier in
Deutschland. Dazu werden wir die Kapazitäten beim Bundeskriminalamt und der
Generalbundesanwaltschaft ausbauen. Die Ermittlungen in Fällen sexualisierter
Gewalt sollten verbessert und die Strafprozessordnung sollte dort reformiert
werden, wo sie den Besonderheiten von Völkerstrafrechtsverfahren noch nicht
Rechnung trägt. International setzen wir uns für eine langfristige finanzielle
Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Vernetzung
relevanter Akteure in diesem Bereich sowie für die – politische und finanzielle
–Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes und anderen Institutionen
wieden Mechanismus der Vereinten Nationen für die Untersuchung und Verfolgung
von schwersten Kriegsverbrechen in Syrien (IIIM). [...]
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Antragssteller*innen sind:
Sarah Brockmeier, Gerrit Kurtz, Sara Nanni, Sonja Katharina Schiffers, Sebastian
Stölting
Begründung
Ein wesentlicher Beitrag Deutschlands in diesem Bereich könnte die Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen sein, die sich für die Verfolgung und Aufklärung von Kriegsverbrechen einsetzen. Außerdem gibt es eine Vielzahl von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der EU und international, die besser vernetzt werden müssen.
Der IIIM zu Syrien ist nicht der einzige wichtige Mechanismus oder die einzige internationale Institution, die unterstützt werden muss. So gibt es zum Beispiel auch einen Mechanismus zu Myanmar (https://iimm.un.org) und UNITAD, das sich mit Verbrechen des Islamischen Staates befasst. Auch das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) ist wichtig, z.B. für die systematische Sammlung von Beweisen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Karl-Wilhelm Koch (BAG Frieden, Del. RLP), Eingereicht)
Kommentare
Juliana Wimmer:
Daniel Hecken:
"Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben – als Zeichen der Gerechtigkeit an die Opfer, als Signal der Abschreckung, als Voraussetzung für Frieden und Versöhnung. Das deutsche Völkerstrafrecht bietet die Möglichkeit der Verurteilung auch hier in Deutschland. Dazu werden wir die Kapazitäten beim Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwaltschaft ausbauen. Die Ermittlungen in Fällen sexualisierter Gewalt sollten verbessert und die Strafprozessordnung sollte dort reformiert werden, wo sie den Besonderheiten von Völkerstrafrechtsverfahren noch nicht Rechnung trägt. International setzen wir uns für eine langfristige finanzielle Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Vernetzung relevanter Akteure in diesem Bereich sowie für die – politische und finanzielle –Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes und anderen Institutionen wie den Mechanismus der Vereinten Nationen für die Untersuchung und Verfolgung von schwersten Kriegsverbrechen in Syrien (IIIM). Wir setzen uns dafür ein, dass alle Staaten dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshof beitreten. [...]"